Leichtkraftrad Klasse A1
Motorrad fahren ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Motorradführerscheins. Mit diesem Führerschein
darf man Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) bewegen. Mit Ausstellung der Fahrerlaubnis A1 beginnt
auch die Probezeit, so dass man mit 18 Jahren die Probezeit für Führerscheine beendet hat (es sei denn, man ist auffällig geworden).
Auch folgende Kraftfahrzeuge darfst du mit der Klasse A1 fahren:
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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symmetrisch angeordneten Rädern und einem
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Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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Leistung von bis zu 15 kW (20 PS)
Du musst 16 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung kannst du 3 Monate, die
praktische Prüfung 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Hast du deinen Autoführerschein vor dem 1.4.1980 erworben, so darfst du diese Krafträder ohne Ausbildung und Prüfung fahren.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90
Minuten Fachthemen.
Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen)
plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren.
Sonderfahrten
Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A1 vorgeschrieben:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten
Schlüsselzahl B196
Du darfst ohne Prüfung mit dem Autoführerschein Klasse B ein Motorrad bis zu 125 ccm/11 kW fahren, wenn du eine Fahrerschulung in
der Fahrschule absolviert hast.
Voraussetzungen:
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Mindestalter 25 Jahr
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Mindestens 5 Jahre Klasse B
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Theorie- und Prxisschulung
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Krafträder bis 125 ccm/11 kW
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Gilt nur in Deutschland
Motorrad Klasse A2
Der Motorradführerschein A2 kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse A2 ist beschränkt auf 35 kW (48 PS). Verhältnis
Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg (ein Motorrad mit 25 kW muss mindestens 125 kg wiegen, ein Motorrad mit 35 kW
muss mindestens 175 kg wiegen, ist es leichter muss man im Besitz der Klasse A sein). Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt,
kann ohne Ausbildung eine praktische Aufstiegsprüfung absolvieren (keine Theorieprüfung, keine besonderen Ausbildungsfahrten), um
diese Führerscheinklasse zu erhalten. Wer seinen Autoführerschein vor 1999 erworben hat, ist auch im Besitz der Klasse A1 (die alte
Führerscheinklasse 4).
Krafträder mit einer
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Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen. Etwas unverständlich erscheint das Verhältnis Leistung/Gewicht, bei einem Motorrad mit 35 kW muss die Maschine
mindestens 175 kg wiegen. Ist sie leichter, benötigt man die Klasse A.
Mindestalter: 18 Jahre
Sonderfahrten
Bei Direkteinstieg sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Bei Aufstieg von Klasse A1 nach zwei Jahren ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung vorgeschrieben, das heißt: keine Theorieprüfung
und keine weiteren Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten).
Motorrad Klasse A
Motorräder über 35 kW (48 PS). Für den Direkteinstieg muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Auch hier gibt es jetzt eine Aufstiegsregelung:
wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, muss nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen, um Motorräder ohne Beschränkung zu
führen. Du musst 24 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung kannst du drei
Monate, die praktische Prüfung vier Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90
Minuten Fachthemen.
Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus
der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren.
Wir bilden einer auf BMW F 9000 R aus. Bei Bedarf kannst du aber auch dein eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden. Dafür
benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Versicherung, dass Ihr Motorrad für die Ausbildung genutzt werden darf.
Sonderfahrten
Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A vorgeschrieben:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten