Anhänger-Führerscheine im Überblick
Anhänger mit der Fahrerlaubnis Klasse B
Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg (auch hinter Kraftfahrzeuge mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse).
Zulässige Gesamtmasse PKW plus zulässige Gesamtmasse Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 3.500 kg haben (z. B. zulässige
Gesamtmasse PKW 1.800 kg plus zulässige Gesamtmasse Anhänger 1.700 kg ergibt 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges). Ca. 50 Prozent
der gängigen Wohnwagengespanne darf man mit der Klasse B fahren.
Erweiterung der Klasse B auf die Schlüsselzahl 96 (B96)
Fahrerschulung mit Anhänger in der Fahrschule ohne Prüfung. Zulässige Gesamtmasse PKW plus zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht mehr als
4.250 kg (z. B. PKW 2.250 kg zulässige Gesamtmasse plus Wohnwagen 2.000 kg zulässige Gesamtmasse ergibt 4.250 kg zulässige Gesamtmasse des
Zuges). Ca. 40 Prozent der Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie, das heißt, mit der Schlüsselzahl 96 im Führerschein der Klasse B dürfen
Sie ca. 90 Prozent der gängigen Wohnwagengespanne fahren.
Für diese Erweiterung ist keine theoretische und praktische Prüfung nötig, sondern lediglich eine theoretische und praktische Fahrerschulung. Hier
lernst du den Umgang mit dem Anhänger und auch die Besonderheiten beim Fahren und Rangieren.
Fahrerlaubnis Klasse BE
Ein Führerschein mit hohem Praxisnutzen. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf man als zulässige Gesamtmasse des Anhängers
mitführen, das heißt, wenn Ihr PKW 2.500 kg zulässige Gesamtmasse hat, darf auch der Anhänger 2.500 kg wiegen (beachte die zulässige
Anhängerlast des Zugfahrzeugs). Da du mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg fahren darfst, kannst du nochmals einen Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mitführen, so dass sich ein Zug mit 7.000 kg zulässiger Gesamtmasse ergibt.
Für die Klasse BE ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. In der Ausbildung lernst du das An- und Abkuppeln, den Umgang mit dem
Anhänger und die vorgeschriebene Grundfahraufgabe für die Prüfung. Du musst drei Überlandfahrten, eine Autobahn- und eine Nachtfahrt
absolvieren.