Fahrschule Gräsche
Bad Gandersheim | Kreiensen

Leichtkraftrad Klasse A1

Motorrad fahren ist auch ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Motorradführerscheins. Mit diesem Führerschein darf man Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) bewegen. Mit Ausstellung der Fahrerlaubnis A1 beginnt auch die Probezeit, so dass man mit 18 Jahren die Probezeit für Führerscheine beendet hat (es sei denn, man ist auffällig geworden). Auch folgende Kraftfahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse A1 fahren: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) Sie müssen 16 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung können Sie 3 Monate, die praktische Prüfung 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Haben Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1.4.1980 erworben, so dürfen Sie diese Krafträder ohne Ausbildung und Prüfung fahren. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90 Minuten Fachthemen. Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren.

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A1 vorgeschrieben: Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten

Motorrad Klasse A2

Der Motorradführerschein kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse A2 ist beschränkt auf 35 kW (48 PS). Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg (ein Motorrad mit 25 kW muss mindestens 125 kg wiegen, ein Motorrad mit 35 kW muss mindestens 175 kg wiegen, ist es leichter muss man im Besitz der Klasse A sein). Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne Ausbildung eine praktische Aufstiegsprüfung absolvieren (keine Theorieprüfung, keine besonderen Ausbildungsfahrten), um diese Führerscheinklasse zu erhalten. Wer seinen Autoführerschein vor 1999 erworben hat, ist auch im Besitz der Klasse A1 (die alte Führerscheinklasse 4). Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen. Etwas unverständlich erscheint das Verhältnis Leistung/Gewicht, bei einem Motorrad mit 35 kW muss die Maschine mindestens 175 kg wiegen. Ist sie leichter, benötigt man die Klasse A. Mindestalter: 18 Jahre

Sonderfahrten

Bei Direkteinstieg sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Beleuchtungsfahrten Bei Aufstieg von Klasse A1 nach zwei Jahren ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung vorgeschrieben, das heißt: keine Theorieprüfung.

Motorrad Klasse A

Motorräder über 35 kW (48 PS). Für den Direkteinstieg muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Auch hier gibt es jetzt eine Aufstiegsregelung: wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, muss nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen, um Motorräder ohne Beschränkung zu führen. Sie müssen 24 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung können Sie drei Monate, die praktische Prüfung vier Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90 Minuten Fachthemen. Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren. Wir bilden einer auf BMW R 850 R aus. Bei Bedarf können Sie aber auch Ihr eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden. Dafür benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Versicherung, dass Ihr Motorrad für die Ausbildung genutzt werden darf.

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A vorgeschrieben: Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten
Fahrschule Gräsche
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Leichtkraftrad Klasse A1

Motorrad fahren ist auch ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Motorradführerscheins. Mit diesem Führerschein darf man Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) bewegen. Mit Ausstellung der Fahrerlaubnis A1 beginnt auch die Probezeit, so dass man mit 18 Jahren die Probezeit für Führerscheine beendet hat (es sei denn, man ist auffällig geworden). Auch folgende Kraftfahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse A1 fahren: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) Sie müssen 16 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung können Sie 3 Monate, die praktische Prüfung 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Haben Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1.4.1980 erworben, so dürfen Sie diese Krafträder ohne Ausbildung und Prüfung fahren. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90 Minuten Fachthemen. Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren.

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A1 vorgeschrieben: Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten

Motorrad Klasse A2

Der Motorradführerschein kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse A2 ist beschränkt auf 35 kW (48 PS). Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg (ein Motorrad mit 25 kW muss mindestens 125 kg wiegen, ein Motorrad mit 35 kW muss mindestens 175 kg wiegen, ist es leichter muss man im Besitz der Klasse A sein). Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne Ausbildung eine praktische Aufstiegsprüfung absolvieren (keine Theorieprüfung, keine besonderen Ausbildungsfahrten), um diese Führerscheinklasse zu erhalten. Wer seinen Autoführerschein vor 1999 erworben hat, ist auch im Besitz der Klasse A1 (die alte Führerscheinklasse 4). Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen. Etwas unverständlich erscheint das Verhältnis Leistung/Gewicht, bei einem Motorrad mit 35 kW muss die Maschine mindestens 175 kg wiegen. Ist sie leichter, benötigt man die Klasse A. Mindestalter: 18 Jahre

Sonderfahrten

Bei Direkteinstieg sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Beleuchtungsfahrten Bei Aufstieg von Klasse A1 nach zwei Jahren ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung vorgeschrieben, das heißt: keine Theorieprüfung.

Motorrad Klasse A

Motorräder über 35 kW (48 PS). Für den Direkteinstieg muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Auch hier gibt es jetzt eine Aufstiegsregelung: wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, muss nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen, um Motorräder ohne Beschränkung zu führen. Sie müssen 24 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung können Sie drei Monate, die praktische Prüfung vier Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90 Minuten Fachthemen. Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren. Wir bilden einer auf BMW R 850 R aus. Bei Bedarf können Sie aber auch Ihr eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden. Dafür benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Versicherung, dass Ihr Motorrad für die Ausbildung genutzt werden darf.

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A vorgeschrieben: Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten